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Die Bedeutung von Schuldenfreiheit wird noch zu oft unterschätzt. Diese Freiheit ist kein ideeller, sondern ein realer Wert, auf den Sie stolz sein können und der Ihnen nützlich ist. Machen Sie Gebrauch davon.
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| Eine Jungfrau. (Zeigt die Tochter und die Söhne des Künsters.) Abbott Handerson Thayer. Quelle: Wikimedia >> © | |
Das Register der Freien bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrem Eintrag Werbung in eigener Sache zu machen, oder auf das hinzuweisen, was Ihnen wichtig ist. Ihr Eintrag gehört Ihnen.
Einzige Voraussetzung für Ihre Visitenkarte im Register der Freien ist, dass Sie die Bedigungen der Satzung erfüllen, und selbst schuldenfrei sind.
Sie werben über das Register der Freien mit Ihrer Schuldenfreiheit für sich, und das Register wirbt, mit allen Einträgen, für die Schuldenfreiheit an sich.
Eintragen können sich natürliche Personen, private und öffentliche Unternehmen, Städte und Gemeinden über alle Ländergrenzen hinweg. Bei Fragen zu Ihrem Eintrag kontaktieren Sie uns gern jeder Zeit!Ihr Eintrag ins Register der Freien ist kostenfrei.
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Weitere Information zum Eintrag |
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Öffentliche Einträge werden mit den von Ihnen gewünschten Informationen im Online-Register geführt. Anonyme Einträge werden im Online-Register lediglich mit der Eintragsnummer und einem grob gerasterten Standort geführt. Alle weiteren Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht digital gespeichert. Anfragen zu anonymen Einträgen leitet das Register an die Inhaber dieser Einträge weiter, soweit diese die Weiterleitung ausdrücklich wünschen. Dabei wird zwischen Anfragen von Mitgliedern und Anfragen von Nicht-Mitgliedern unterschieden. Direkte Auskünfte zu anonymen Einträgen erteilt das Register der Freien nicht. Sie können Ihren Eintrag frei für Werbung in eigener oder fremder Sache verwenden, ihn mit sozialen Netzwerken verknüpfen und hinweisen, worauf immer Sie wollen. Ihr Eintrag gehört Ihnen. Änderungen Ihres Eintrages, des Eintragsstatus oder die Löschung des Eintrags sind jederzeit möglich. Wenn Sie wollen, können Sie mit Ihrem Eintrag ein kleines, handfestes Zeichen Ihrer Freiheit erwerben, um sich alltäglich an den Wert dieser Freiheit zu erinnern. |
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Bedingung für Ihren Eintrag ist, dass Sie zu einem beliebigen Stichtag die Bedingung des § 1 Satz 1 der Satzung des Register der Freien erfüllen und sich zu einer Strafzahlung in Höhe von 5.000,00 Euro an das Register verpflichten, sollte sich diese Versicherung als falsch erweisen. Der Eintrag erfolgt jeweils für die Dauer von 12 Monaten und kann jederzeit mit einer erneuten Versicherung verlängert, oder nach dem Auslaufen erneut aktiviert werden. Für Ihren Eintrag senden Sie uns einfach Ihre Eidesstattliche Versicherung im Orginal per Post zu. Teilen Sie uns bitte weiterhin mit, welche Informationen Sie öffentlich im Register führen wollen. Wir nehmen dann umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Für Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts ist der Nachweis durch den Haushalt bzw. die Erhebung der Statistsichen Landesämter ausreichend. Eine gesonderet Bestätigung oder Verpflichtung zur Strafzahlung ist nicht erforderlich. Ist Ihr Dorf, Ihre Stadt, Ihr Landkreis... schuldenfrei? Informieren Sie uns einfach kurz. Wir sorgen umgehend für den Eintrag. Auch wenn Sie die Bedingung für den Eintrag (noch) nicht erfüllen oder sich noch nicht sofort eintragen wollen können Sie die Idee des Registers bereits Heute unterstützen, und sich Ihre Eintragsnummer für einen kleinen Obolus bereits jetzt reservieren lassen, wenn Sie wollen, gänzlich anonym. Die Reservierung läuft ohne Verpflichtungen auf unbestimmte Zeit. Machen Sie uns einfach einen Vorschlag. Die Eintragsnummern werden entsprechend dem Datum des Ersteintrags bzw. der Reservierung aufsteigend und nur ein einziges Mal vergeben. Auch wenn der entsprechende Eintrag noch nicht, nicht mehr oder nie im Register geführt wird, bleibt die Nummer auschließlich der betreffenden Person zugeordnet. |
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"Kein Vermögen kommt durch Raub zu stande, es wechselt dadurch höchstens seinen Besitzer. Den Schaffenden gehört auf ewig die Welt." (pkp)